Im testamentarischen Bereich ist die Fähigkeit des Erblassers, seinen Willen frei und bewusst zu äußern, von grundlegender Bedeutung. Wenn es um ältere Menschen geht, müssen bestimmte Aspekte berücksichtigt werden, die die Rechtsprechung im Laufe der Zeit herausgearbeitet hat.
Wie von dem italienischen Kassationsgerichtshof mit Urteil Nr. 26873/2019 festgestellt, wird vermutet, dass eine ältere Person testierfähig ist, und jede etwaige Unfähigkeit muss im Einzelfall nachgewiesen werden. Die natürliche Testierunfähig-keit fällt nicht mit einer allgemeinen Beeinträchtigung der geistigen Fähigkeiten zusammen, sondern erfordert das völlige Fehlen des Bewusstseins über die eigenen Handlungen und die vollständige Unfähigkeit zur Selbstbestimmung. Es ist nicht korrekt anzunehmen, dass ein hohes Alter automatisch eine Verringerung der kognitiven Fähigkeiten oder der Fähigkeit zur Selbstbestimmung mit sich bringt. Es steht außer Frage, dass das Altern Veränderungen in der Wahrnehmung der Realität mit sich bringen kann, doch bedeutet dies nicht zwangsläufig eine Unfähigkeit.
Ein kritischer Aspekt, der von dem italienischen Kassationsgerichtshof mit Urteil Nr. 5620/1995 hervorgehoben wurde, be-trifft die psychologische Verletzlichkeit älterer Menschen, die empfänglicher für die Einflüsse Dritter sein können. Das Ge-richt hat besonderes Augenmerk auf altersbedingte Erkrankungen gelegt, die zu Entscheidungsschwächen führen, auf die Abschwächung des emotionalen Bewusstseins und auf das Risiko der Beeinflussung durch Personen, die den Betroffenen betreuen. Dies wird problematisch, wenn das Testament durch äußere Einflüsse beeinflusst wird und dadurch die Rechte der Pflichtteilsberechtigten verletzt werden.
Wie vom italienischen Kassationsgerichtshof mit Urteil Nr. 30424/2022 klargestellt, liegt die Beweislast für die Testierunfä-higkeit bei der Person, die das Testament anficht. Bei einer völligen und dauerhaften Unfähigkeit kehrt sich die Beweislast jedoch um: wer sich auf das Testament beruft, muss nachweisen, dass es in einem Moment der geistigen Klarheit verfasst wurde.
Der italienische Kassationsgerichtshof Kassation mit Urteil Nr. 18042/2020 hat spezifische Kriterien für die Beurteilung der Gültigkeit eines Testaments festgelegt, darunter:
- der Inhalt des Testaments;
- die Kohärenz und Rationalität der Verfügungen;
- die Gefühle und Beweggründe des Erblassers;
- der klinische und persönliche Kontext;
- die Bildung und Denkweise des Erblassers.
Auch im Fall eines öffentlichen Testaments darf die Beeinflussung des Willens nicht unterschätzt werden. Obwohl der Notar als Schutz gegen äußere Einflüsse dienen kann, können Manipulationsversuche bereits vor der notariellen Beurkundung stattfinden.
Die Rechtsprechung betont die Bedeutung der Prüfung der Kohärenz und Rationalität testamentarischer Verfügungen. Der Wille des Erblassers muss ein vernünftiges Verständnis der persönlichen Beziehungen und wirtschaftlichen Ziele widerspie-geln, um mögliche unzulässige Beeinflussungen zu erkennen.
Ein Testament kann aufgehoben werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Wille des Erblassers durch betrügerische Mittel manipuliert wurde, insbesondere im Fall vulnerabler älterer Menschen. Dies erkennt an, dass das Alter an sich keine Ursache für Testierunfähigkeit ist, jedoch das Vorliegen von Erkrankungen, die die kognitiven Fähigkeiten beeinträchtigen, die Ungültigkeit des Testaments rechtfertigen kann.
Abschließend muss der Schutz älterer Testatoren nicht nur im Falle offensichtlicher Erkrankungen gewährleistet werden, sondern auch in Situationen emotionaler Verwundbarkeit, um zu verhindern, dass ihr Wille beeinflusst wird. Die Frage der Willensbeeinflussung sollte eher als Willensmangel, denn als bloße Unfähigkeit betrachtet werden, um eine angemessene Wahrung der Rechte älterer Menschen sicherzustellen.