Kürzlich erließ der italienische Kassationshof ein interessantes Urteil, das die Bedingungen festlegte, unter denen ein Arbeitgeber rechtmäßig technologische Kontrollen des von Arbeitnehmern genutzten Unternehmensvermögens durchführen kann.
Insbesondere stellt der italienische Kassationshof in diesem Urteil Nr. 25732 vom 22.09.2021 fest, dass einerseits ein begründeter Verdacht auf ein Fehlverhalten bestehen muss, das die Notwendigkeit des Unternehmers rechtfertigen kann, seine Interessen zu schützen, und andererseits die Würde und Vertraulichkeit des Unternehmens geschützt werden müssen.
Die vom Kassationshof vorgeschlagene Lösung ist daher ein „richtiges Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit des Schutzes von Vermögenswerten und/oder Unternehmensinteressen und der Freiheit der wirtschaftlichen Initiative im Hinblick auf den wesentlichen Schutz der Würde und der Privatsphäre des Arbeitnehmers“.
Bei Vorliegen dieser Bedingungen wird daher das Recht des Arbeitgebers zum Schutz seines Unternehmens durch die Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten der Arbeitnehmer auch durch die Durchführung von technologischen Kontrollen des von ihnen genutzten Unternehmensvermögens bekräftigt.